Schwangerschaftsabbruch

Gem. §219a StGb ist es verboten über die Methodiken des Schwangerschaftsabbruch, auch “Abtreibung” genannt, zu informieren sofern man diese Leistung als Arzt auch anbietet. Da Ärzte wie Kristina Hänel dies nunmehr nicht dürfen, finde ich es wichtig diese wichtigen Informationen dennoch zur Verfügung zu stellen. Daher hier ein paar Infos dazu:

https://katapult-magazin.de/de/artikel/artikel/fulltext/wer-abtreiben-will-macht-es-auch-illegal/

http://abtreibung.at/fur-allgemein-interessierte/mythen-und-fakten/

Wieso widme ich diesem kontroversen Thema einen Beitrag? Weil ich das Selbstbestimmungsrecht der Frau für wichtig erachte. Liberal und feministisch: #MyBodyMyChoice

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